Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2022 - L 8 SO 34/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27315
LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2022 - L 8 SO 34/20 (https://dejure.org/2022,27315)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.06.2022 - L 8 SO 34/20 (https://dejure.org/2022,27315)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Juni 2022 - L 8 SO 34/20 (https://dejure.org/2022,27315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,27315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 131 Abs 1 S 3 SGG, § 54 Abs 1 S 1 SGG, § 99 Abs 3 Nr 3 SGG, § 39 Abs 2 SGB 10, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12 vom 27.12.2003
    Sozialgerichtliches Verfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - Zulässigkeit - Feststellungsinteresse - Angelegenheit der Sozialhilfe - Eingliederungshilfe (hier: Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung) - vom Sozialhilfeträger erbrachte Leistungen für vergangenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - Zulässigkeit - Feststellungsinteresse - Angelegenheit der Sozialhilfe - Eingliederungshilfe (hier: Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung) - vom Sozialhilfeträger erbrachte Leistungen für vergangenen ...

  • rechtsportal.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - Zulässigkeit - Feststellungsinteresse - Angelegenheit der Sozialhilfe - Eingliederungshilfe (hier: Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung) - vom Sozialhilfeträger erbrachte Leistungen für vergangenen ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2022 - L 8 SO 34/20
    Die Vermittlung von Lerninhalten im Rahmen der Aufgabenbearbeitung habe nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Hinweis insbesondere auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 9. Dezember 2016 - B 8 SO 8/15 R -, juris, RdNr. 27) entgegen der Auffassung des erkennenden Senats des LSG im Beschluss vom 24. April 2018 im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zum Kernbereich der pädagogischen Arbeit gehört.

    Die Ablehnung von Leistungen der Eingliederungshilfe könne nicht darauf gestützt werden, die Schule hätte weitere Hilfen zur Verfügung stellen müssen, wenn solche tatsächlich nicht zur Verfügung gestanden hätte (Hinweis auf BSG, Urteil vom 9. Dezember 2016, a.a.O., RdNr. 3f. m.w.N.).

    Insoweit kommt es im Zusammenhang der Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung darauf an, ob die mit einer Behinderung einhergehenden Beeinträchtigungen einer Teilnahme am Unterricht in einer Schule entgegenstehen, weil Lerninhalte ohne zusätzliche Hilfestellung nicht aufgenommen werden können (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris, RdNr. 20ff.; BSG, Urteil vom 9. Dezember 2016, a.a.O., RdNr. 21ff; zum Bundessozialhilfegesetz Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. September 1995 - 5 C 21.93 -, juris, RdNr. 13ff.).

    Der Kernbereich der pädagogischen Arbeit ist dann nicht betroffen, wenn ein Integrationshelfer die eigentliche pädagogische Arbeit der Lehrkräfte nur absichert (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 2016, a.a.O., RdNr. 25).

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R

    Krankenversicherung - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2022 - L 8 SO 34/20
    Eine Fortsetzungsfeststellungsklage setzt ein erledigendes Ereignis, ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis und ein Feststellungsinteresse voraus (vgl. z.B.  BSG, Urteil vom 8. März 2016 - B 1 KR 19/15 R -, juris, RdNr. 27).

    Geht es im Bereich der Eingliederungshilfe ausschließlich um eine erfolgte Bedarfsdeckung in der Vergangenheit, reduziert sich das Interesse des Berechtigten auf eine Kostenfreistellung oder Kostenerstattung (vgl. BSG, Urteil vom 8. März 2016, a.a.O., RdNr. 29).

    Ein berechtigtes Interesse (§ 131 Abs. 1 Satz 3 SGG) an der von der Klägerin begehrten Feststellung setzt voraus, dass die Feststellung für sie in Zukunft rechtlich bedeutsam sein kann (vgl. BSG, Urteil vom 8. März 2016, a.a.O., RdNr. 28).

    Ein Feststellungsinteresse kommt grundsätzlich in Betracht bei Präjudiziabilität, Schadensersatz-, Rehabilitierungsinteresse und Wiederholungsgefahr (vgl. BSG, Urteil vom 8. März 2016, a.a.O., RdNr. 29).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2018 - L 8 SO 69/17

    Anspruch des geistig behinderten Schülers auf Kostenübernahme für einen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2022 - L 8 SO 34/20
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel einer Verpflichtung des Beklagten, für die Klägerin längstens bis zum 27. Juni 2017 im Rahmen von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII vorläufig die Kosten für einen Integrationshelfer im Umfang von sieben Stunden je Unterrichtstag zu übernehmen (nicht im Rahmen eines Persönlichen Budgets), blieb nach dem Beschwerdeverfahren erfolglos (Beschluss des Landessozialgerichts [LSG] Sachsen-Anhalt vom 24. April 2018 - L 8 SO 69/17 B ER -, juris).

    Bezüglich der Stellungnahme wird im Übrigen auf Blatt 274 Bd. II der Gerichtsakten aus dem Verfahren L 8 SO 69/17 B ER Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten aus dem Hauptsacheverfahren, die Gerichtsakten aus dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes L 8 SO 69/17 B ER und der Verwaltungsakte des Beklagten sowie der beigezogenen Gerichtsakte aus dem Verfahren S 10 SO 11/19, der Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen ist, Bezug genommen.

  • BSG, 18.07.2019 - B 8 SO 2/18 R

    Anspruch auf Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung in Form der Übernahme von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2022 - L 8 SO 34/20
    Eine Erledigung ist insoweit in dem Sinne der verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschrift in § 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - SGB X) zu verstehen (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 18. Juli 2019 - B 8 SO 2/18 R -, juris, RdNr. 11; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 131 RdNr. 7a).

    Der vorgenannten Entscheidung des BSG vom 18. Juli 2019 (a.a.O.), in der eine Erledigung angenommen wurde, lag der Sachverhalt zugrunde, dass für Teilzeiträume des von dem Antrag erfassten Schuljahres vom Sozialhilfeträger mit Bescheid Leistungen bewilligt wurden, auch wenn diese Bewilligung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgte, und im Übrigen die streitigen Leistungen der Eingliederungshilfe nicht in Anspruch genommen wurden.

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2022 - L 8 SO 34/20
    Insoweit kommt es im Zusammenhang der Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung darauf an, ob die mit einer Behinderung einhergehenden Beeinträchtigungen einer Teilnahme am Unterricht in einer Schule entgegenstehen, weil Lerninhalte ohne zusätzliche Hilfestellung nicht aufgenommen werden können (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris, RdNr. 20ff.; BSG, Urteil vom 9. Dezember 2016, a.a.O., RdNr. 21ff; zum Bundessozialhilfegesetz Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. September 1995 - 5 C 21.93 -, juris, RdNr. 13ff.).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 21.93

    Verwaltungsverfahren - Verhältnisse - Eingliederungshilfe - Änderung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2022 - L 8 SO 34/20
    Insoweit kommt es im Zusammenhang der Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung darauf an, ob die mit einer Behinderung einhergehenden Beeinträchtigungen einer Teilnahme am Unterricht in einer Schule entgegenstehen, weil Lerninhalte ohne zusätzliche Hilfestellung nicht aufgenommen werden können (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris, RdNr. 20ff.; BSG, Urteil vom 9. Dezember 2016, a.a.O., RdNr. 21ff; zum Bundessozialhilfegesetz Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. September 1995 - 5 C 21.93 -, juris, RdNr. 13ff.).
  • BSG, 09.03.1988 - 9a RV 24/85

    Sozialleistung - Rechtssreit - Entziehungsbescheid - Rückerstattung - Kondiktion

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2022 - L 8 SO 34/20
    Dem vorliegenden Klage- und Berufungsverfahren liegt indes die Konstellation zugrunde, dass die Kosten der in Vorwegnahme der Hauptsache auf Grund einer Verpflichtung im einstweiligen Rechtsschutz von einem Sozialhilfeträger erbrachten Leistungen nach allgemeinen Prozessgrundsätzen von der Klägerin zu erstatten sind (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 9. März 1988 - 9/9a RV 24/85 -, juris, RdNr. 15; und die Nachweise bei Schütze in Schütze, a.a.O. RdNr. 23).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2022 - L 8 SO 34/20
    Diese Umstellung stellt nach § 99 Abs. 3 Nr. 3 SGG keine Klageänderung dar (vgl. statt aller BSG, Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 7/10 R -, RdNr. 21 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht